Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gem. §34a GewO

Sachkunde nach §34a GewO

Unternehmen, die Bewachungstätigkeiten anbieten und ausführen, unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen des §34a Gewerbeordnung (GewO) und der Bewachungsverordnung (BewachV). Nach diesen Regelungen dürfen Bewachungstätigkeiten nur ausgeführt werden, wenn durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden kann, dass die notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen vorliegen. Je nach Bewachungstätigkeit ist für das Wachpersonal eine 40-stündige Unterrichtung oder eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe erforderlich.
Verpflichtend ist die Sachkundeprüfung:

  • für Personen, die das Bewachungsgewerbe als Selbständige ausüben wollen
  • bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter, soweit sie mit der Durchführung von   
          Bewachungsaufgaben direkt befasst sind
  • für Personen, die mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragt sind

Die Weiterbildung

Die Weiterbildung bereitet Sie intensiv auf die Sachkundeprüfung gemäß §34a GewO vor.
Ideal ist diese Schulung für jeden der im Bereich Schutz & Sicherheit tätig ist oder tätig werden will.
Die Schulung umfasst 4 Wochen Präsenzunterricht und auf Wunsch die Teilnahme an der Sachkundeprüfung vor der IHK Braunschweig.

Die Teilnahmevoraussetzungen

  • Volljährigkeit
  • gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • eintragsfreies polizeiliches Führungszeugnis
  • persönliche Zuverlässigkeit (nach §34a   
          GewO)

 

Termin:

17. Februar 2020 - 13. März 2020

Seminarkosten:       1200,00€
Prüfungsgebühr:       195,00€ *

 Kontakt & Info:         info@lehrwerk.de
                                    0531 590 631 00

 

Es besteht die Möglichkeit, die Seminarkosten durch die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, die Rentenversicherung oder den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr übernehmen zu lassen. Die Weiterbildung ist eine zugelassene Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung.

 

* mündlicher und schriftlicher Teil inkl. Eintragung in das Bewacherregister